Was ist die Mütterrente III?
Die Mütterrente ist kein Kindergeld, sondern ein Zuschlag auf die eigene Rente der Mutter (in manchen Fällen des Vaters). Wie alt die Kinder heute sind, spielt keine Rolle. Es geht um die Jahre, in denen Sie die Kinder großgezogen haben.
Mütter (und Väter), die Kinder erzogen haben, bekommen dafür Kindererziehungszeiten angerechnet, so als hätten sie in dieser Zeit gearbeitet. Jedes angerechnete Jahr bringt etwa einen Rentenpunkt. Für Kinder, die ab 1992 geboren sind, werden drei Jahre angerechnet, also rund drei Rentenpunkte. Für ältere Kinder war es zunächst nur ein Jahr, mit der Mütterrente I und II dann zweieinhalb Jahre.
Mit der Mütterrente III wird diese Lücke geschlossen: Ab dem 1. Januar 2027 zählen auch für Kinder vor 1992 die vollen drei Jahre. Das sind sechs Monate mehr und damit bis zu einem halben Rentenpunkt mehr pro Kind.
Wann wird das Geld ausgezahlt?
Die Mütterrente III gilt ab Januar 2027. Weil die Umstellung technisch sehr aufwendig ist, zahlt die Deutsche Rentenversicherung sie aber erst ab 2028 aus.
- Sie beziehen schon Rente: Ab 2028 wird Ihre Rente erhöht. Das Geld für 2027 bekommen Sie nachgezahlt.
- Ihre Rente beginnt 2027: Ab 2028 gibt es den Zuschlag, die Monate ab Rentenbeginn in 2027 werden nachgezahlt.
- Ihre Rente beginnt 2028 oder später: Der Zuschlag ist von Anfang an in Ihrer Rente enthalten.
Muss ich einen Antrag stellen?
Nein. Laut Deutscher Rentenversicherung wird die Mütterrente III weitestgehend automatisch berechnet. Wichtig ist nur, dass Ihre Kindererziehungszeiten in Ihrem Rentenkonto stehen. Prüfen können Sie das in Ihrer Renteninformation oder Ihrem Versicherungsverlauf. Fehlen Zeiten, können Sie diese bei der Rentenversicherung nachtragen lassen.
Wer bekommt sie und wer nicht?
- Sie bekommt der Elternteil, dem für ein vor 1992 geborenes Kind die Kindererziehungszeit zugeordnet ist. Meist ist das die Mutter, in manchen Fällen der Vater.
- Hatten sich Eltern die Erziehungszeit aufgeteilt, bekommt den Zuschlag in der Regel der Elternteil, dem der letzte Monat der bisherigen Erziehungszeit (der 30. Monat) zugeordnet war. Im Zweifel klärt das die Rentenversicherung.
- In Einzelfällen kann der Zuschlag niedriger ausfallen, etwa wenn Sie in dieser Zeit sehr hoch verdient haben, verbeamtet waren oder im Ausland gelebt haben. Das prüft die Rentenversicherung im Einzelfall.
Wichtig: Anrechnung auf andere Leistungen
Die Mütterrente III erhöht Ihre Rente. Dadurch kann sie unter Umständen auf Grundsicherung, Wohngeld oder eine Witwen- bzw. Witwerrente angerechnet werden. Dann bleibt unterm Strich weniger übrig. Außerdem gehen von der Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, je nach Höhe Ihrer Gesamteinkünfte auch Steuern.
So rechnet der Rechner
Pro Kind gibt es einen halben Rentenpunkt. Ein Rentenpunkt ist seit dem 1. Juli 2026 42,52 € im Monat wert, ein halber also 21,26 €. Diesen Betrag multiplizieren wir mit der Zahl Ihrer Kinder. Für den Netto-Wert ziehen wir die üblichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von Rentnerinnen ab (zusammen rund 12 %). Steuern berücksichtigen wir nicht, weil sie von Ihren gesamten Einkünften abhängen.